Elektronische Rechnungslegung (E-Rechnung / XRechnung)
Grundsätzliche Regelungen:
Die nachfolgende E-Mail-Adresse ist ausschließlich für den Rechnungsempfang reserviert. Andere E-Mails (Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, allgemeiner Schriftverkehr usw.) senden Sie, bitte direkt an die Ansprechpartner im Hause.
Bitte versenden Sie keine Duplikate bzw. Kopien der per E-Mail versandten Rechnung auf dem Postweg. Eine zusätzliche Papierrechnung zur elektronischen Verarbeitung darf nicht ausgestellt werden.
Ein reines PDF-Dokument, das in einer E-Mail verschickt wird, ist keine (echte) elektronische Rechnung. Ordnungsgemäße elektronische Rechnungen müssen dem Standard XRechnung oder ZUGFeRD entsprechen.
Jede (auch mehrseitige) Rechnung muss in einer Datei abgebildet und in einer einzelnen E-Mail an die Stadt Lübbenau/Spreewald versandt werden.
Rechnungsdateien mit Passwort-Schutz können nicht verarbeitet werden.
Ergänzen Sie die Rechnungsanschrift bitte mit der Verwaltungseinheit Fachbereich, Bereich, ggf. Ansprechpartner), damit die Rechnung direkt der richtigen Stelle zugeordnet werden kann.
Möglichkeiten der digitalen Rechnungslegung:
1. Digitaler Rechnungsversand einer E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD-Standard)
Für den Empfang von elektronischen Rechnungen nutzt die Stadt Lübbenau/Spreewald die Rechnungseingangsplattform des Bundes unter https://xrechnung-bdr.de
Bei der elektronischen Rechnungsstellung ist die Angabe einer Leitweg-ID zwingend notwendig.
Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) lautet: 12-12992262162423-46
Weitergehende Informationen finden Sie beim Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg unter dem Punkt Elektronische Rechnungsstellung im Land Brandenburg.
2. Digitaler Rechnungsversand einer (Standard-) PDF
Hierfür verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse . Bitte beachten Sie auch hier die o. g. grundsätzlichen Regelungen.