Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Die Stadt Lübbenau/Spreewald kann seit dem 01. Februar 2014 Überweisungen und Lastschriften (Einzugsermächtigungen) nur noch über das Bezahlsystem SEPA ausführen. Sie können der Stadt Lübbenau/Spreewald ein Lastschriftmandat für Steuern, Gebühren, Beiträge, Nutzungsentgelte o. ä. erteilen.
SEPA steht für Single Euro Payments Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Ab dem 01. Februar 2014 sind alle Überweisungen und Lastschriften in Euro dann nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.
SEPA-Formular:
Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für eine einmalige Forderung
Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Forderungen
HINWEIS: Diese neue „SEPA-Einzugsermächtigung“ muss neben der Bankverbindung (IBAN und BIC) auch immer die Anschrift und die Unterschrift des KONTOINHABERS beinhalten.
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Wichtige Hinweise zum SEPA-Lastschriftmandat
Was sich bei Überweisungen ändert
Was sich bei Lastschriften ändert
Weitere Fragen zum Thema SEPA
Rechtliche Grundlagen