Stadtarchiv
Das Stadtarchiv ist ein kommunales Archiv der Stadt Lübbenau/Spreewald. Es ist das „Gedächtnis der Stadt“, zugleich öffentliche Einrichtung und somit wichtiger Anlaufpunkt für alle geschichtsinteressierten Menschen. Zu den Hauptaufgaben gehören die dauerhafte Aufbewahrung und Erschließung seiner Bestände, die Führung und Ergänzung der archivischen Sammlungen und Dokumentationen. Das Stadtarchiv verwahrt zum Teil Archivgut der ehemaligen Gemeinden (jetzigen Ortsteile) und der Stadt. Das historische Archivgut der Stadt wird im Brandenburgischen Landeshauptarchiv, in Potsdam archiviert. Grundlage für die Benutzung von Archivgut ist das Brandenburgische Archivgesetz und die Benutzungsordnung für das Kommunalarchiv der Stadt Lübbenau/Spreewald.
Nutzung des Stadtarchivs
Jede Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht hat das Recht, das Archivgut des Kommunalarchivs der Stadt Lübbenau/Spreewald nach Maßgabe der §§ 10 und 11 des Brandenburgischen Archivgesetzes zu benutzen. Je klarer das Anliegen oder Forschungsthema definiert ist, desto besser kann die Recherche unterstützt, Informationen und Angaben aus dem Archivgut erteilt oder die gewünschten Quellen zur Einsicht oder als Kopie zur Verfügung gestellt werden. Inwieweit und in welcher Höhe Gebühren für die Recherche oder die Anfertigung von Kopien entstehen, richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald.
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Stadtarchiv
Telefon (03542) 85-102
Fax (03542) 85-500
E-Mail
Stadt Lübbenau/Spreewald
Stadtarchiv
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald
Personenstandsregister – Quellenkunde und Auswertungsmöglichkeiten
Die Genealogie (Familienforschung) ist neben der Stadtgeschichte eine der meist frequentierten Archivrecherchen im Kommunalarchiv der Stadt Lübbenau/Spreewald. Wertvolle historische Quelle, um die Identität einer Person zu ermitteln und die Frage nach der eigenen Herkunft zu klären, sind die im Kommunalarchiv der Stadt Lübbenau/Spreewald vorhandenen nicht mehr fortgeführten Personenstandsunterlagen. Natürlich gibt es weitere Auswertungsmöglichkeiten.
Zum 01. Oktober 1874 ist das „Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung“ (kurz: Personenstandsgesetz-PStG) vom 09. März 1874 im Königreich Preußen in Kraft getreten. Standesbeamte wurden zur Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbefällen berufen. Zu den Geburten-, Heirats- und Sterberegistern mussten alphabetische Namensverzeichnisse geführt werden. Über die Jahre hinweg gab es zahlreiche Gesetzesänderungen, die die Angaben in den einzelnen Urkunden veränderten.
Weitere Hilfsmittel zur Verwaltungsgeschichte des Personenstandswesen und der Personenstandsunterlagen in Brandenburg seit 1874, erhalten Sie auf der Internetseite des Brandenburgischen Landeshauptarchivs - blha.brandenburg.de - unter dem Punkt Benutzung, familienkundliche Anfragen.
Seit dem 1. Januar 2009 werden nach dem Personenstandsgesetz (PStG) vom 19. Februar 2007 die Register und Sammelakten der Standesämter nur noch befristet fortgeschrieben und sind nach ihrer Schließung gemäß den in den einzelnen Bundesländern gültigen archiv-gesetzlichen Bestimmungen für private und wissenschaftliche Forschungen öffentlich zugänglich.
Nach § 5 Abs. 5 PStG gelten folgende Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister:
1. Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
2. Geburtenregister 110 Jahre
3. Sterberegister 30 Jahre.
Übersicht über die Zugehörigkeit der aufgeführten Orte zu den ehemaligen und heutigen Standesamtsbezirken, aus denen nicht mehr fortgeführte Personenstandsunterlagen durch das Standesamt Lübbenau-Vetschau an das Stadtarchiv Lübbenau/Spreewald übergeben wurden finden Sie hier als PDF-Dokument. Auch die in der Archivbibliothek gesammelten „Werke“ zur Stadt- und Landesgeschichte, Rechtsgeschichte, Zeitgeschichtliche Sammlungen usw. stehen den interessierten Bürgern zur Auswertung zur Verfügung.