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Bauleitplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen öffentlichen Beteiligungsverfahren sowie zu aktuellen und abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren. Ein Bebauungsplan legt für einen Teil des Gemeindegebietes fest, wie auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf.
Aktuelle öffentliche Beteiligungsverfahren der Stadt Lübbenau/Spreewald
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/3/94 „Hauptwerkstätten Kittlitz“ der Stadt Lübbenau/Spreewald (OT Kittlitz)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat auf Grundlage des Antrages der Firma Passiontec GmbH vom 18.09.2019 in ihrer Sitzung am 27.11.2019 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/3/94 „Hauptwerkstätten Kittlitz“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 18.Dezember 2019 im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald ortsüblich bekannt gemacht.
Anlass und Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Errichtung weiterer baulicher Anlagen für den Betrieb eines Online-Handels. In einem Teilbereich des Bebauungsplangebietes „Hauptwerkstätten Kittlitz“ sind bereits zwei Lagerhallen errichtet worden. Das Konzept des Vorhabenträgers lässt sich mit dem bestehenden Baurecht (Basis Bebauungsplan) zu großen Teilen, aber nicht vollständig realisieren. Insoweit ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich.
Wesentliche Gegenstände der 3. Bebauungsplanänderung sind die Anpassung an die vorhandenen Verhältnisse, sowie an die beabsichtigten Vorhaben.
Der aktuell von der Planung betroffene Bereich (siehe Karte) befindet sich in der Gemarkung Kittlitz und umfasst folgende Flurstücke:
Flur | Flurstück | Fläche in m² | |
1 | 127 tw | 5.703 | |
1 | 140 | 625 | |
1 | 141 tw | 174 | |
1 | 199 tw | 8.795 | |
1 | 214 | 2.627 | |
1 | 215 (vormals 209) | 1.253 | |
1 | 216 | 26.202 | |
5 | 59 | 728 | |
5 | 62 | 987 | |
5 | 68 | 587 |
Zu verorten ist das Plangebiet südlich der Ortslage Eisdorf, östlich der Bundesautobahn 13 und nördlich der Ortslage Kittlitz. Das vorgesehene Plangebiet umfasst ca. 3,48 ha. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck werden der Vorentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes und seine Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag im Zeitraum
vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024
im Internet auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald veröffentlicht und sind dort unter dem Register Stadtentwicklung à Öffentlichkeitsbeteiligung (https://www.luebbenau-spreewald.de/oeffentlichkeitsbeteiligung) einsehbar.
Die Unterlagen sind ebenfalls im Beteiligungsportal des Landes Brandenburg unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/nr-08-3-94-bp-3-aend-hauptwerkstaetten-kittlitz einsehbar. Während diesem Zeitraum ist es möglich Äußerungen und Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Diese sind vorzugsweise per Mail an zu richten, schriftlich per Post an das Rathaus zu senden oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Sollte Ihnen eine Einsicht in die Unterlagen per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit
während der Zeiten
Montag/Mittwoch/Donnerstag: | 09:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 |
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 | 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 |
Freitag: | 09:00 – 12:00 |
im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, im Zimmer B 2.44 Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Sollten sich die Zugangsbedingungen zum Rathaus auf Grund einer Schließung für den Publikumsverkehr kurzfristig ändern (z.B. pandemiebedingt), wird darum gebeten, Stellungnahmen nur auf dem elektronischen Weg oder über den Postwurfkasten an die Stadt zu übergeben. Die Einsicht in die Unterlagen ist dann nur online über die oben angeführten Links möglich. Sollte Ihnen in diesem Fall eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt zum Bereich Stadtplanung auf unter Tel.: 03542 85 442 oder Mail: , um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.
Lübbenau/Spreewald, 12.06.2024
Gez.
Helmut Wenzel
Bürgermeister
Hier finden Sie die dazugehörigen Unterlagen:
Informationspflichten bei Erhebung von Daten im Rahmen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Bau GB
Auslegung Lärmaktionsplan 2022/2024 der Stadt Lübbenau/Spreewald
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung im Rahmen der Erarbeitung der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes 2022/2024
Nach §47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Stadt Lübbenau/Spreewald aufgrund ihrer Betroffenheit verpflichtet, bis zum 18.07.2024 einen Lärmaktionsplan aufzustellen, beziehungsweise bereits bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Im Rahmen der Planung werden alle Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) > 8.200 Kraftfahrzeuge (Kfz) / 24 Stunden (h) untersucht und behandelt. Die Kartierungspflicht und damit verbunden auch die Meldepflicht für die Stadt Lübbenau/Spreewald resultiert ausschließlich aus dem Verkehrslärm der Autobahnen A13 und A15, sowie der Berliner Straße, der Chausseestraße und der Boblitzer Chausseestraße.
In weiterer Betrachtung werden die Kartierungsergebnisse des Landesamtes für Umwelt (LfU) Brandenburg verwendet, um in den Ortsteilen Groß Lübbenau, Groß Klessow, Eisdorf, Groß Beuchow, Klein Beuchow, Boblitz, Kittlitz, Klein Klessow, Klein Radden, Lichtenau und Schönfeld die Betroffenheit zu ermitteln und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen.
Die Lärmaktionsplanung der 4. Stufe basiert auf der Lärmaktionsplanung der Stufe 3. Die vorhandene Lärmaktionsplanung wird hinsichtlich der grundsätzlichen Inhalte aktualisiert und bezüglich der Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Sollte Ihnen eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit
während der Zeiten
Montag/Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, Zimmer B 2.44 Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Sollten sich die Zugangsbedingungen zum Rathaus auf Grund einer Schließung für den Publikumsverkehr kurzfristig ändern (z.B. pandemiebedingt), wird darum gebeten, Stellungnahmen nur auf dem elektronischen Weg oder über den Postwurfkasten an die Stadt zu übergeben. Die Einsicht in die Unterlagen ist dann nur online über die oben angeführten Links möglich.
Sollte Ihnen in diesem Fall eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt zum Bereich Stadtplanung auf unter Tel.: 03542 85 442 oder Mail: , um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Lübbenau/Spreewald, den 15.05.2024
gez. Helmut Wenzel
Bürgermeister
Hier finden Sie die dazugehörigen Unterlagen:
- Zum Lärmaktionsplan 2022_2024
Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 01/2/11 „An der Hauptspree“ der Stadt Lübbenau/Spreewald
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in ihrer Sitzung am 24.04.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 01/2/11 „An der Hauptspree“ beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung zum Plan haben den Stand Oktober 2023. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt. Es handelt sich bei diesem Plan um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Festsetzung und Sicherung einer typischen Streusiedlungsstruktur, um so die Herstellung der ehemaligen Hofstelle mit Wohnhaus in spreewaldtypischer Bauweise und Nebenanlagen (u. a. Schuppen und Kahnanlegeplatz) am Standort zu ermöglichen.
Der von der Planung betroffene Bereich befindet sich östlich der Altstadt von Lübbenau am Leiper Weg. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 1,08 ha und umfasst ein Inselgrundstück und eine Halbinsel an der Hauptspree. Der Bebauungsplan umfasst das Flurstück 87 der Flur 1 Gemarkung Lübbenau.
Abb.1 Übersichtskarte mit Geltungsbereich
Abb.2 Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Luftbild mit Geltungsbereich
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen und Pläne des Bebauungsplanes (Tabelle 1) und bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (Tabelle 2):
Tabelle 1 – Unterlagen und Pläne
Art der Unterlage | Stand |
Entwurf Oktober 2023 (Arbeitsstand 02.02.2024) | |
Entwurf Oktober 2023 (Arbeitsstand 05.12.2023) | |
Fassung März 2022 (Arbeitsstand Januar 2024) |
Tabelle 2 – Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der Beteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom Mai 2022
Verfasser | Datum |
16.08.2022 | |
12.08.2022 | |
18.08.2022 | |
14.08.2022 | |
12.08.2022 | |
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) | 03.08.2022 |
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen in den Unterlagen verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere, insbesondere
Freiraumverbund
Aussagen zur möglichen Betroffenheit von Natura 2000 Gebieten (Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet
Aussagen zum Bestand der Umweltausstattung
Erläuterung der Notwendigkeit von Ausnahmegenehmigungen nach § 30 BNatSchG, wenn eine Betroffenheit von geschützten Biotopen vorliegt
Schutzgutbezogene Hinweise zur Eingriffsregelung nach dem BauGB
Hinweise zum Artenschutz Vermeidungsmaßnahmen (Abwendung von drohenden Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG)
Hinweise zum Gehölzschutz
Hinweise zu Konkretisierung der grünordnerischen Festsetzungen
Empfehlung von Ausgleichsmaßnahmen (Anlage einer Streuobstwiese)
Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser, insbesondere
Aussagen zum Bestand der Umweltausstattung, Vorhandensein von mächtigen Moorböden im Plangebiet
zum Versiegelungsgrad und Flächenbilanzierung
Aussagen zum Grundwasserstand
zum Hochwasserschutz und die Abgrenzung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Spree sowie des Hochwasserrisikogebietes
Gewässerschutz, Freihaltung Uferzonen von Bebauung, Gewässerunterhaltung
Aussagen zu den Entwicklungszielen der Gewässer nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Schutzgutbezogene Hinweise zur Eingriffsregelung nach dem BauGB
Hinweise zur Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers mittels dezentraler Lösungen unter Beachtung des Hochwasserschutzes
Zum Niederschlagswasser und deren Ableitung / Versickerung
Informationen zum Schutzgut Luft und Klima, insbesondere
Hinweise zur Beachtung von Extremwetterereignissen wie Starkregenfällen
Information zum Schutzgut Landschaft und Kulturgüter, insbesondere
Lage zum Landschaftsschutzgebiet, Erforderlichkeit des 2-stufigen Zustimmungsverfahrens mit dem Verordnungsgeber
Gestaltungshinweise für die geplante Bebauung im Hinblick auf den Umgebungsschutz (Baudenkmale)
Hinweise zum Gehölzschutz als das Landschaftsbild prägende Strukturelemente
Informationen zum Schutzgut Mensch, insbesondere
Zum zulässigen Nutzungskatalog, Ausschluss bestimmter Nutzungen zur Vermeidung der Nutzungsintensivierung
Hinweise zur Sicherung er Wohnnutzung
Zum Immissionsschutz
Die Unterlagen sind im Zeitraum vom 10.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024 hier auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald einsehbar.
Des Weiteren sind die Unterlagen ebenfalls auch im Beteiligungsportal des Landes Brandenburg unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/anderhauptspree einsehbar.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Unterlagen
während der Zeiten
Montag/Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, Zimmer B 2.44 einzusehen.
Sollten sich die Zugangsbedingungen zum Rathaus auf Grund einer Schließung für den Publikumsverkehr kurzfristig ändern (z. B. pandemiebedingt), wird darum gebeten, Stellungnahmen nur auf dem elektronischen Weg oder über den Postwurfkasten an die Stadt zu übergeben. Die Einsicht in die Unterlagen ist dann nur online über die oben angeführten Links möglich. Sollte Ihnen in diesem Fall eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt zum Bereich Stadtplanung auf unter Tel.: 03542 85 431 oder E-Mail: , um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Während des genannten Zeitraumes ist es möglich Äußerungen und Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Diese sind vorzugsweise per E-Mail an zu richten, schriftlich per Post an das Rathaus zu senden oder mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lübbenau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).
Offenlegung Bebauungsplan 05/1/21 „IGG Am Spreewalddreieck - Bereich Süd“
Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplan Nr. 05/1/21 „IGG Am Spreewalddreieck - Bereich Süd“ der Stadt Lübbenau/Spreewald
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in Ihrer Sitzung am 24.04.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 05/1/21 „IGG Am Spreewalddreieck – Bereich Süd“ beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlicher Festsetzung (Teil B) und seine Begründung haben den Stand 19. Februar 2024. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung (Stand 19. Februar 2024) aufgestellt.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Reaktivierung und Neustrukturierung der brachliegenden Flächen im südlichen Teil des Industriegebietes, um Bauland für industrielle Neuansiedlungen zu schaffen. Des Weiteren sollen die städtebaulichen Missstände und Altlasten beseitigt werden und eine Neustrukturierung der Verkehrsflächen sowie Regenentwässerungsanlagen erfolgen.
Der von der Planung betroffene Bereich hat eine Größe von ca. 48,5 ha. Es handelt sich hierbei um den südlichen Teil des ehemaligen Kraftwerksgeländes, der zwischen dem Bereich von Kaufland Logistic und der Autobahn 15 gelegen ist.
Das Gelände besteht derzeit neben einer großen Logistikhalle im Wesentlichen aus Gleisanlagen, einem großen Bahndamm, zwei großen ehemaligen Kohlebunkern (befinden sich derzeit im Abbruch) und einer Vielzahl von technischen Altanlagen des ehemaligen Kraftwerksstandorts, sowie einem Schlammauflandebecken am südöstlichen Rand des Plangebietes.
Geltungsbereich rot markiert
Folgende Flurstücke der Gemarkung Groß Klessow sind vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst:
Flur | Flurstück | vollständig | anteilig | Fläche in m² |
1 | 25/16 |
| x | 921 |
1 | 191 | x |
| 7.354 |
1 | 202 | x |
| 15.324 |
1 | 222 | x |
| 719 |
1 | 223 | x |
| 2.548 |
1 | 339 | x |
| 16.367 |
1 | 340 | x |
| 27.849 |
1 | 504 | x |
| 23.436 |
1 | 505 | x |
| 141.583 |
1 | 510 |
| x | 1.045 |
1 | 537 | x |
| 122.736 |
1 | 600 | x |
| 6.123 |
1 | 601 | x |
| 75.199 |
1 | 602 | x |
| 215 |
1 | 603 | x |
| 37.784 |
Aus dem Plangebiet herausgenommen, wurde die Kleingartenanlage „An der Dobra“ zwischen der Dobra, der BAB 15 und der Eisenbahntrasse. Zusätzlich wurde nunmehr das Flurstück 223 (Sigmund-Bergmann-Straße), Flur 1 der Gemarkung Groß Klessow in den Bebauungsplan aufgenommen.
Von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Planung sind folgende Flurstücke betroffen:
Maß.- Nr. | Bezeichnung | Flurstück(e) | Gemarkung, Flur | Größe in ha | Maßnahme(n) |
Maßnahmen Stadt Lübbenau | |||||
A1 | Rückbau Garagen Zerkwitz | 65 tw, 858, 856, 500 tw | Zerkwitz Flur 2 | 0,52 | Entsiegelung durch Rückbau |
A2 | Rückbau Bungalows Hindenberg | 23/2 tw, 23/3 tw | Hindenberg Flur 3 | 0,10 | Entsiegelung durch Rückbau |
A3 | Windschutzpflanzung 1 | 104 | Klein Radden Flur 2 | 0,52 | Anpflanzung Gehölzreihe zum Schutz vor Erosion |
A4 | Windschutzpflanzung 2 | 182 | Klein Radden Flur 3 | 0,20 | Anpflanzung Gehölzreihe zum Schutz vor Erosion |
A5.1 | Aufforstung Ackerfläche | 117 | Kittlitz Flur 4 | 5,38 | Aufforstung einer Ackerfläche zu einem Laubmischwald (abzgl. 2.600 m² aufgrund ABP „Seese-West“) |
A5.2 | Aufforstung Ackerfläche | 1 tw | Hindenberg Flur 5 | 7,24 | Aufforstung einer Ackerfläche zu einem Laubmischwald
|
A10 | extensives Grünland / Habitatflächen der Zauneidechse | 7/4 | Groß Klessow Flur 2 | 4,84 | Artenschutz (Zauneidechse) (abzgl. 1 ha wegen des Regenrückhaltebeckens)
|
Maßnahmen Stiftung der Biosphäre Spreewald |
| ||||
A6 | Streuobstwiese Dorotheengraben / Kreuzgraben | 170, 171, 172 | Lübbenau, Flur 10 | 0,89 | Anlage einer Streuobstwiese mit 50 Hochstämme, Müllentsorgung |
A7 | Wiederanlage Horstacker und Streuobstwiese am Erlenhorst | 30 tw | Lübbenau, Flur 3 | 0,24 | Wiederanlage Horstacker und Anlage einer Streuobstwiese |
A8 | Feuchtwiese südlich Dorotheengraben / Kreuzgraben | 9/1 tw, 10 tw, 12 tw, 13, 14, 15, | Lübbenau, Flur 3 | 5,23 | Entwicklung einer Feuchtwiese durch (Wiedervernässung) und Offenhaltung zur Verhinderung von Sukzession |
A9 | Dorotheengraben / Kreuzgraben | 162/3, 163, 164, 165, 166, 167, 169, 254 tw, 255 tw, 256 tw | Lübbenau, Flur 10 | 7,77 | Entwicklung einer Feuchtwiese durch (Wiedervernässung) und Offenhaltung zur Verhinderung von Sukzession |
| Summe | 32,9 | ha |
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen und Pläne des Bebauungsplanes (Tabelle 1) sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Tabelle 2 ):
Tabelle 1 - Unterlagen und Pläne
Nr. | Art der Unterlage | Stand |
01 | Bebauungsplan – Planzeichnung (Teil A) und textliche Festsetzungen (Teil B) | vom 19.02.2024 |
02 | vom 19.02.2024 | |
03 | 19.02.2024 | |
05.1 | 19.02.2024 | |
05.2 | 19.02.2024 | |
05.3 | 19.02.2024 | |
05.4 | 19.02.2024 | |
05.5 | 19.02.2024 | |
05.6.1 | 21.03.2024 | |
05.6.2 | 21.03.2024 | |
05.7 | tabellarische Übersicht Grün-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen | 19.02.2024 |
05.8 | 25.08.2023 | |
05.9 | 29.02.2024 | |
05.10 | OT Gross Klessow VEP 1 Erweiterung Lafarge Gips Gipsblockwerk (Alt) | 14.08.1997 |
05.11 | 04.07.1994 |
Tabelle 2 – Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen
Nr. | Verfasser | Informationen |
01 | Land Brandenburg, Gemeinsame Landesplanungsabteilung vom 14.12.2023 | Detaillierungsrad der Umweltprüfung |
03 | Angaben zum Umweltbericht und zur Waldumwandlung | |
04
| Waldumwandlung, Artenschutz, Biotopschutz, Vermeidungsmaßnahmen Eingriffskompensation | |
04 | Hochwasserschutz und Kompensationsmaßnahmen | |
04 | Ausgleichsmaßnahmen | |
04 | Altstandorte, Altablagerungen | |
06 | Hydrologie und Wasserbau, Externe Kompensations-maßnahmen | |
08 | Montanhydrologie, Kompensationsmaßnahme A5 | |
19 | Arten- und Biotopschutz, Kompensationsmaßnahmen, Kleingartenanlage, Festsetzungsvorschläge | |
26 | Gewässer, Gewässerrandstreifen, Wasserwirtschaftliche Anlage | |
28 | Schallschutz, Gewässerrandstreifen, Hinweise zum Verschlechterungsverbot nach WRRL | |
30 | Grundwasser, Altlasten |
Hier einige Hinweise hinsichtlich der Umweltbelange, die im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft wurden:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:
finden sich in Tabelle 1 Unterlage 03 Umweltbericht und Unterlage 05.8 Bericht Altlastensituation IFG, 25.08.2023 sowie in den Stellungnahmen des Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 19.12.2023; LMBV, 05.12.2023; Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, 15.01.2024; Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“, 15.11.2023; Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), 22.01.2024 und LEAG, 17.01.2024
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat. Bodenarten, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Trinkwasser, Löschwasser Bewirtschaftungsregeln/ Ziele und Bewertungen bezüglich EU-Wasserrahmenrichtlinie, Gewässerrandstreifen, Wasserwirtschaftlichen Anlagen, bergbaubedingten Grundwasserabsenkungsbereichen und des Grundwasserwiederanstiegs, Geltungsbereiches des Abschlussbetriebsplanes Tagebau Seese-West der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) für Ausgleichsmaßnahme A5, für den noch Eingriffe durch Versiegelung, Zuwegung und Kabelverlegung, Ableitung Oberflächenwasser, Vorkommen von Altlasten, Status der Altlastensanierung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Bodengeologie bei Ausgleichsmaßnahmen A6, A7, A8 und A9
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:
finden sich in Unterlage 03 Tabelle 1 Umweltbericht sowie in den Stellungnahmen des Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 19.12.2023 und Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), 22.01.2024.
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Überschwemmungsbereiche, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
finden sich in Unterlage 03 Tabelle 1 Umweltbericht
es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):
finden sich in Unterlage 03 Tabelle 1 Umweltbericht; Unterlage 05.5 Bestandsplan Biotope; Unterlage 05.7 tabellarische Übersicht Grün-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen sowie Tabelle 2, Unterlage 04 Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 19.12.2023, Untere Naturschutzbehörde und Unterlage 19 Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR, 14.12.2023 sowie Unterlage 02 Landesbetrieb Forst Brandenburg, 20.12.2023
es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Wald, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, NATURA 2000, Artenschutz, Vermeidungs- Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen, Kleingartenanlage
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):
finden sich in Unterlage 03 Tabelle 1 Umweltbericht; Unterlage 05.6.1 Artenschutzfachbeitrag und 05.6.2 Anlagen AFB Formblätter sowie tabellarische Übersicht Grün-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen sowie Tabelle 2, Unterlage 04 Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 19.12.2023, Untere Naturschutzbehörde und Unterlage 19 Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR, 14.12.2023
es werden Aussagen getroffen zu: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Fledermäuse, Amphibien und Reptilien (Zauneidechse), NATURA 2000, Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs-, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
finden sich in Unterlage 03 Tabelle 1 Umweltbericht; Unterlage 5.8 Bericht Altlastensituation IFG, 25.08.2023 und Unterlage 5.9 Schallgutachten IDU, 29.02.2024 sowie Tabelle 2 Unterlage 19 Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR, 14.12.2023 und Unterlage 28 Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), 22.01.2024
es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Abständen zur Wohnbebauung, Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen, Radonschutz, Öffentlichen Personennahverkehr, Rad- und fußläufige Anbindung, Verkehrsaufkommen, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
finden sich in Tabelle 1 Unterlage 03 Umweltbericht sowie Tabelle 2 Unterlage 19 Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR, 14.12.2023 und Unterlage 28 Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), 22.01.2024
es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Kleingartenanlage, Auswirkungen des Planvorhabens
Die Unterlagen sind im Zeitraum vom 13.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024 hier auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald einsehbar.
Des Weiteren sind die Unterlagen ebenfalls auch im Beteiligungsportal des Landes Brandenburg unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/igg-am-spreewalddreieck-bereich-sued einsehbar.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Unterlagen
während der Zeiten Montag/Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, Zimmer
B 2.44 einzusehen.
Sollten sich die Zugangsbedingungen zum Rathaus auf Grund einer Schließung für den Publikumsverkehr kurzfristig ändern (z.B. pandemiebedingt), wird darum gebeten, Stellungnahmen nur auf dem elektronischen Weg oder über den Postwurfkasten an die Stadt zu übergeben. Die Einsicht in die Unterlagen ist dann nur online über die oben angeführten Links möglich. Sollte Ihnen in diesem Fall eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt zum Bereich Stadtplanung auf unter Tel.: 03542 85 431 oder Mail: , um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Während des genannten Zeitraumes ist es möglich Äußerungen und Stellungnahmen zur Planung/zu den Unterlagen abzugeben. Diese sind vorzugsweise per Mail an zu richten, schriftlich per Post an das Rathaus zu senden oder mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lübbenau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalte für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).
Sonstige öffentliche Beteiligungsverfahren
Abgeschlossene Bauleitplanverfahren
Wir möchten an dieser Stelle alle Informationen zu aktuellen und abgeschlossen Bauleitplanverfahren darstellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die abgeschlossenen Verfahren nach und nach in die Internetpräsenz der Stadt Lübbenau/Spreewald eingepflegt werden.
Hintergrundinformationen zur Aufstellung eines Bebauungsplans
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im stadtplanerischen Ermessen der Stadt Lübbenau/Spreewald. Nach § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne jedoch aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." Für die hier genannte städtebauliche Erforderlichkeit besitzt die Stadt Lübbenau/Spreewald ein sehr weites planerisches Ermessen. Mit der Bauleitplanung obliegt der Stadt Lübbenau/Spreewald somit ein Instrument um bewusst Städtebaupolitik zu betreiben.
Grundsätzlich bleibt es der Einschätzung der Gremien und Stadtverordneten der Stadt Lübbenau/Spreewald überlassen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt, ändert oder aufhebt. Maßgebend sind hier ihre eigenen städtebaulichen Vorstellung zur Entwicklung.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahren von Bebauungsplanverfahren hat die Bürgerschaft in zwei Stufen die Möglichkeit sich zu beteiligen:
1. im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
2. im Rahmen der Offenlage (Öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB
In beiden Fällen informiert die Stadt Lübbenau/Spreewald seine Bürgerschaft im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald über laufende Beteiligungsverfahren. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen.