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Tourismusbeitrag

Der Tourismusbetrag wird zur Deckung der Kosten, die für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der dem Tourismus dienenden öffentlichen Einrichtungen, die Fremdenverkehrswerbung sowie die für diesen Zweck durchgeführten Veranstaltungen entstehen, erhoben. Grundlage zur Erhebung des Tourismusbeitrages bildet die Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) , welche am 01.01.2018 in Kraft getreten ist.

 

Formulare und Satzungen:

 

Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald

 


Wichtige Hinweise zum Tourismusbeitrag und dem Formular

Entstehung der Beitragsschuld:

Berechnung des Tourismusbeitrages:

Frist der Umsatzmeldung

Festsetzung und Fälligkeit des Tourismusbeitrages:

Beendigung der Beitragsschuld:

 

Veranstaltungen in Lübbenau/Spreewald

Wort- und Bildmarke "Lübbenau - Top of Spreewald"

 

 

Kultursommer

Wichtige Links auf einen Blick

Öffnungszeiten
Mo:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Di:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mi:

Termin nach Vereinbarung

Do:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Fr:

Termin nach Vereinbarung

 

Kontakt
Bürgerbüro  
Telefon: 03542 85-0
Telefax: 03542 85-500
E-Mail:

 

 

 

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