Tourismusbeitrag
Der Tourismusbetrag wird zur Deckung der Kosten, die für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der dem Tourismus dienenden öffentlichen Einrichtungen, die Fremdenverkehrswerbung sowie die für diesen Zweck durchgeführten Veranstaltungen entstehen, erhoben. Grundlage zur Erhebung des Tourismusbeitrages bildet die Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) , welche am 01.01.2018 in Kraft getreten ist.
Formulare und Satzungen:
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Wichtige Hinweise zum Tourismusbeitrag und dem Formular
Entstehung der Beitragsschuld:
Berechnung des Tourismusbeitrages:
Frist der Umsatzmeldung
Festsetzung und Fälligkeit des Tourismusbeitrages:
Beendigung der Beitragsschuld: