Kurbeitrag
Grundlage hierfür ist die Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages.
Die Stadt Lübbenau/Spreewald ist ein "staatlich anerkannter Erholungsort". Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung touristischer Einrichtungen und Anlagen sowie für das gesamte Stadtgebiet, inklusive der Orts- und Gemeindeteile, wird ein Kurbeitrag erhoben. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und darf nur zweckgebunden, ohne die Absicht einer Gewinnerzielung, verwendet werden.
Im Gegensatz zum Tourismusbeitrag wird der Kurbeitrag nicht von gewerblichen Betrieben und Einzelunternehmen, sondern vom Gast erhoben.
Satzungen/Formulare/Wichtige Dokumente
Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung)
Elektronischer Meldeschein: Vorderansicht (Druckvorlage), Rückansicht (Druckvorlage)
Muster eines manuellen Meldescheins für die Erhebung des Kurbeitrages
Gästeverzeichnis zur Abrechnung des Kurbeitrages(elektronisch ausfüllbar) / Gästeverzeichnis (zum Ausdrucken)
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Wichtige Hinweise zum Kurbeitrag
Kurbeitragspflichtige Personen sind:
beitragsbefreite Personen sind:
Höhe des Kurbeitrages:
Kurkarte (GästeCard):
Abrechnung des Kurbeitrages:
Kostenerstattung:
Datenschutzhinweise: