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Staatliche Anerkennung als Erholungsort seit dem 18. November 1998

  • erste erfolgreiche Überprüfung im Jahr 1998
  • erneute Wiederüberprüfungen in den Jahren 2008 sowie 2018

 

Der Landesfachbeirat für Kur- und Erholungsorte (LFB) hat das Einhalten der Voraussetzungen bei einer unbefristeten staatlichen Anerkennung als Erholungsort spätestens nach zehn Jahren erneut zu überprüfen. Hintergrund ist hierbei die Qualität des gesamten Erholungs- und Gesundheitsangebotes der betreffenden Orte langfristig zu sichern und deren Entwicklung zu verfolgen. Aus diesem Grund war für die Stadt Lübbenau/Spreewald, eine neue Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach dem Brandenburgischen Kurorte-Gesetz vorzunehmen. Am 03. Mai 2018 war der Landesfachbeirat aus diesem Anlass in der Stadt zu einer Visite unterwegs. Nach einem einleitenden Vortrag durch den Bürgermeister und dem Vorstellen der Teilnehmer begab man sich zu einem Rundgang durch die Altstadt. Die Mittagspause fand im GLEIS 3 Kulturzentrum Lübbenau statt. Anschließend besichtigte das Gremium die Lübbenauer Neustadt mit zwei Kleinbussen. Man fand an vielen Stellen großes Staunen und anerkennende Worte. Viele Institutionen, Verbände und Firmen haben hier eine großartige Unterstützung geleistet.

 

„Lübbenau/Spreewald vermittelt einen einladenden modernen Gesamteindruck.

Die Stadt hat in den vergangenen Jahren eine hervorragende Entwicklung vollzogen und hat sich zu einem führenden Erholungsort im Land Brandenburg entwickelt.

Dieser Entwicklungsprozess ist insbesondere in den letzten Jahren gereift.“

(…)

„Insgesamt konnten die Angebote für die Gäste nochmals in Qualität und Quantität erheblich gesteigert werden.“

(Auszug aus dem Votum des LFB vom 10. Juli 2018)

 

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