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Lärmaktionsplanung 2017/2018

Die Lärmaktionsplanung wird seit den Jahren 2007/2008 in Fünfjahresabständen auf der Grundlage des Paragrafen 47d des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) von der Stadt Lübbenau/Spreewald durchgeführt.


Die Unterlagen des Lärmaktionsplanes wurden nach dem Selbstbindungsbeschluss 29-2018 am 09.07.2018 als Handlungsgrundlage zur Minderung von Umgebungslärm durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Planung wurde daran anschließend am 16.07.2018 an des Landesamt für Umwelt des Landes Brandenburg übergeben.


Die nachstehende Tabelle zeigt diesen Ablauf. Zu den früheren Stufen finden sich Erläuterungen im unteren Teil dieser Seite.

 

Lärmaktionsplan

Die Unterlagen liegen vom 01.03.2018 bis einschließlich zum 03.04.2018 für interessierte Bürger und die Träger öffentlicher Belange sowie auch Behörden im Rathaus der Stadt und auf dieser Internetseite aus. Ferner befindet sich rechts die Präsentation der beauftragten Ingenieurbüros MKS Architekten Ingenieure / GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik aus frühzeitigen öffentlichen Informationsveranstaltung vom 20.02.2018.

 

Hintergrund der Planung war und ist die im Jahr 2005 in Deutschland erfolgte Umsetzung der so genannten EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 (Richtlinie 2002/49/EG) in nationales Recht. Weiterhin erklärtes Ziel ist die Verhinderung oder Minderung von Umgebungslärm, dem Menschen „in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern, und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind“ (gemäß Paragraf 47a Satz 1 BImSchG). Dazu wurden und werden vom Land Brandenburg Lärmkartierungsergebnisse und Daten für die Straßen mit der Verkehrsbelegung > 8.000 Kfz/24 h zur Verfügung gestellt.

 

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wird mit der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung eigenständig für das gesamte Bundesgebiet einen Lärmaktionsplan für Schienenverkehrslärm aufstellen.

 

Es wird auf folgende Informationsangebote zur Lärmaktionsplanung im Internet hingewiesen:

 

Straßen:

 

Bahnstrecken:

 

Verfahrenssteuerung:
Stadt Lübbenau/Spreewald, Stadtentwicklung, Herr Köbernick, Telefon: 03542 85-442,

E-Mail:

 

Stadt Lübbenau/Spreewald, Stadtentwicklung, Frau Wendland, Telefon: 03542 85-431,

E-Mail: 

 

Fachteil Schallschutz:
GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Herr Jackisch, Telefon: 0355 791689,

E-Mail: 

 

Fachteil Städtebau:
MKS Architekten - Ingenieure, Herr Krone, Telefon: 03563 34720,

E-Mail:

 

Weitergehende Informationen

Lärmaktionsplan 2012/2013

Am 18. Juni 2008 hatte die Stadtverordnetenversammlung den ersten Lärmaktionsplan auf der Grundlage von Paragraf 47d des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) als informelle Handlungsgrundlage beschlossen. Hintergrund der Planung war und ist die im Jahr 2005 in Deutschland erfolgte Umsetzung der so genannten EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 (Richtlinie 2002/49/EG) in nationales Recht. Das Anliegen gemäß der europäischen Richtlinie besteht seitdem darin, einen umfassenden Ansatz zur Lärmbeurteilung und zur Verbesserung der Lärmsituation im Hinblick auf Umgebungslärm zu verfolgen. Ziel ist die Verhinderung oder Minderung von Umgebungslärm, dem Menschen „in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern, und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind“ (gemäß Paragraf 47a Satz 1 BImSchG). Nachdem die Stadt in den Jahren 2007/2008 die erste Stufe der Lärmaktionsplanung durchgeführt hat, folgt in diesem und im nächsten Jahr die zweite Stufe. Dazu wurden und werden vom Land Brandenburg und vom Eisenbahn-Bundesamt Lärmkartierungsergebnisse und Daten für folgende Verkehrswege zur Verfügung gestellt:

 

Stufe

Kriterium Verkehrsaufkommen

Termin Kartierung

Kartierung durch

Termin Vorlage des Aktionsplanes beim Land

1

Hauptverkehrsstraßen
6 Mio. Kfz/a
> 16.000 Kfz/24h (DTV)

30.06.2007

Landesumweltamt (LUA)

18.07.2008
(erledigt)

1

Haupteisenbahnstrecken
60.000 Züge/a
> 160 Züge/d

30.06.2007

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

18.07.2008
(war für Lübbenau nicht relevant)

2

3 Mio. Kfz/a
> 8.000 Kfz/24h (DTV)

30.06.2012

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)

18.07.2013

2

Haupteisenbahnstrecken
30.000 Züge/a
> 80 Züge/d

30.06.2012

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

18.07.2013

 

Nachdem bis Jahresmitte die Ergebnisse der Lärmkartierung vorliegen werden, erfolgt ein etwa einjähriger Planungszeitraum mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie abschließender Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.


Die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Lärmaktionsplanung sollte als guter Anlass empfunden werden, Fragen des Lärmschutzes in das öffentliche Bewusstsein und die öffentliche Diskussion zu rücken und den Besonderheiten von Lübbenau/Spreewald als Tourismusstadt und staatlich anerkanntem Erholungsort durch eine hochwertige integrierte Umweltplanung Rechnung zu tragen. Zwar erzeugt der Plan keine rechtverbindlichen Festlegungen - wie bei der Bauleitplanung - jedoch reflektiert er insbesondere die eigenen städtebaulichen Zielsetzungen und Planungen mit besonderem Augenmerk auf Lärmemissionen und Lärmimmissionen. Er soll einen Beitrag dazu leisten, die sich ohnehin vollziehende Entwicklung der Stadt gezielt unter Aspekten des Umgebungslärms besser einordnen und verstehen zu können. Zwar ist die Aufgabe durch das Bundesimmissionsschutzgesetz den Kommunen zugewiesen worden und eine Definition dessen, was unter Umgebungslärm zu verstehen ist, vorgegeben, jedoch erfüllt der Plan seine Aufgabe nicht zum Selbstzweck und auch nicht nur für die kommunale Verantwortung, sondern soll gleichzeitig Anstoß an jeden Bürger geben, an welcher Stelle man selbst durch einfache Handlungen oder Verhaltensweisen im täglichen Leben ein Stück weit Lärmminderung aktiv bewirken kann. Das reicht über die durch Verkehr bedingte Lärmemissionen weit hinaus. Im Großen und Ganzen gibt es zwei Gruppen von Akteuren, die bei der Bewältigung erkannter verkehrsbedingter Immissionsprobleme Unterstützung geben können. Das sind zu einem die so genannten überörtlichen Baulastträger für Straßen- und Schienenwege und zum anderen wir, also die Stadt selbst. Während der Einfluss auf Bund und Land zur Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung äußerst schwierig ist, können eigene Maßnahmen nach Priorität und Haushaltsmitteln selbst gesteuert werden. Es wird auf folgende Informationsangebote zur Lärmaktionsplanung im Internet hingewiesen:

 

Verfahrenssteuerung:
Stadt Lübbenau/Spreewald, Stadtentwicklung, Herr Böhm, Telefon: 03542 85-442

 

Fachteil Schallschutz:
GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Herr Jackisch, Telefon: 0355 791689

 

Fachteil Städtebau:
MKS Architekten - Ingenieure, Herr Krone, Telefon: 03563 347207

Lärmaktionsplan 2007/2008

Die Stadt Lübbenau/Spreewald ist gemäß der in diesem Jahr durch das Landesumweltamt Brandenburg durchgeführten Lärmkartierung von Umgebungslärm im Sinne der EG-Richtlinie 2002/49/EG betroffen. Es handelt sich dabei um Wohnnutzung in der Nähe der Bundesautobahnen A 13 und A 15. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet die Stadt Lübbenau/Spreewald, bis zum 18.07.2008 einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

 

Es ist vorgesehen, im Rahmen der laufenden Lärmaktionsplanung den Blick nicht nur in die betroffenen ländlichen Teile der Stadt an den Autobahnen zu lenken (gesetzliche Verpflichtung), sondern die Planung auch unter dem Gesichtspunkt der sich ankündigenden Veränderungen der innerstädtischen Verkehrsverhältnisse in Folge der Neuorganisation von Bahnübergängen zu sehen.

 

Zwar ist mit jeder neuen Planung Aufwand und Bürokratie verbunden, jedoch wird die rechtliche Verpflichtung zum Anlass genommen, auf bisher Erreichtes in der Umweltplanung aufzubauen, die Qualitätsmerkmale unseres unmittelbaren Lebens- und Arbeitsumfeldes nach Möglichkeit zu verbessern und attraktive Aufenthalts- und Ansiedlungsbedingungen zu schaffen. Schließlich haben wir als prädikatisierte und umweltpreisgekrönte Stadt einen guten Ruf zu verteidigen, der schlussendlich auch als sehr schwergewichtiger Wirtschaftsfaktor anzusehen ist (Stichworte Tourismusstadt, Staatlich anerkannter Erholungsort, weiche Standortfaktoren).

 

Um die Bürgerinnen und Bürger über die laufende Lärmaktionsplanung zu informieren und auch Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben, werden nachstehend Informationen zur Planung bereitgehalten und mit Planungsfortgang ergänzt. [mehr] Link auf eine zweite Seite

Zur in diesem Jahr durchgeführten Lärmkartierung durch das Landesumweltamt Brandenburg (LUA) sowie weiterführende Informationen zum Umgebungslärm besteht ein Informationsangebot unter www.luis-bb.de. Dort sind auch im Kartendienst die Kartierungsergebnisse für die so genannte Stufe 1 der Lärmkartierung veröffentlicht. Parallel dazu bietet die Seite www.mluv.brandenburg.de fachbezogene Informationen. Zu empfehlen sind insbesondere die veröffentlichten Vorträge zu den Fachgesprächen vom 25.04.2007 und 06.11.2007.

Ihre Ansprechpartner für die Lärmaktionsplanung sind:

 

Verfahrenssteuerung:
Stadt Lübbenau/Spreewald, Bauamt, Herr Böhm, Tel. 03542-85442

 

Fachteil Schallschutz:
GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik GbR, Herr Jackisch, Tel. 0355-791689

 

Fachteil Städtebau:
MKS Architekten - Ingenieure, Herr Krone, Tel. 03563-347207


 

 

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