Wohngeld Antragsverfahren
Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Wohngeld wird auf der Basis der sogenannten Wohngeldformel berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sogenannten Mietenstufen – für Lübbenau/Spreewald derzeit die Mietenstufe I. Neben der Miete spielt außerdem die Personenzahl des Haushalts und die Einnahmen dieser Personen eine Rolle. Das Wohngeld ist nur ein unterstützender Zuschuss. Das Wohngeld errechnet sich nicht nach dem Bedarf, der gedeckt werden muss. Es müssen Einnahmen oder zumindest Rücklagen vorhanden sein, aus denen der Lebensunterhalt bestritten wird. Sind diese nicht bis zu einem bestimmten Prozentsatz vorhanden, müssen andere Sozialleistungen beantragt werden (z.B. beim Jobcenter Leistungen nach dem SGB II oder beim Sozialamt Leistungen nach dem SGB XII).
Formulare
Antrag auf Weiterleistung und Erhöhung (Miet- und Lastenzuschuss)
Allgemeine Angaben eines Haushaltsmitgliedes zu seiner selbstständigen Tätigkeit
Angaben zum Gewinn eines Haushaltsmitgliedes mit selbstständiger Tätigkeit
Onlineanträge:
Postanschrift:
Wohngeldstelle
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/ Spreewald
E-Mail:
Wohngeldreform 2023
Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung sieht eine umfassende Reform des Wohngeldgesetzes ab dem 01. Januar 2023 vor, um den steigenden Energiepreisen und der zunehmenden Mietbelastung entgegenzuwirken. Bereits 2021 erfolgte mit der Heizkostenentlastung eine Erhöhung des Wohngeldes als Ausgleich für die zu erwartenden höheren Heizkosten aufgrund der CO2-Bepreisung. Ab 2023 werden nun die Zuschüsse zu den Heizkosten stark angehoben, eine Klimakomponente zur Entlastung aufgrund höherer Mieten durch energetische Baumaßnahmen eingeführt, sowie Anpassungen der Wohngeldformel vorgenommen, welche u.a. zusätzlichen Haushalten einen Anspruch auf Wohngeld ermöglichen sollen.
Die Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen beträgt in der Regel 8 bis 12 Wochen. Aufgrund der deutlich erhöhten Antragszahlen im Zusammenhang mit der Wohngeldreform 2023 kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir möchten Sie bitten, nach Abgabe des Antrags von Anrufen hinsichtlich des Bearbeitungsstandes abzusehen und bedanken uns schon jetzt für Ihr Verständnis.
Heizkostenzuschuss II
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung gibt folgendes bekannt: „Brandenburg zahlt als eines der ersten Bundesländer das neue und erweiterte Wohngeld Plus bereits seit dem 1.1.2023 aus. Damit erhalten Wohngeldempfänger in Brandenburg bereits seit Anfang des Jahres höhere Bezüge. Dies ist besonders in diesen herausfordernden Zeiten ein wichtiger Beitrag, um die Lebenshaltungskosten abzufedern. Außerdem wurden in Brandenburg bereits die formalen Voraussetzungen getroffen, den Heizkostenzuschuss II – eine Einmalzahlung in Höhe von mindestens 415 Euro – zeitnah auszuzahlen. Nach derzeitigem Stand wird das im Frühjahr 2023 der Fall sein.“
Die Wohngeldstelle Lübbenau/Spreewald bittet darum, von weiteren Anfragen zum Heizkostenzuschuss aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens seit Januar 2023 abzusehen. Ein separater Antrag zur Auszahlung muss nicht gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt automatisch, ein entsprechender Bescheid zur Auszahlung wird postalisch zugestellt.
Wohngeldstelle in neuen Räumen
Die Wohngeldstelle der Stadt Lübbenau/Spreewald ist vom 1. Obergeschoss in das Erdgeschoss des Rathauses gezogen. Ab sofort ist die Wohngeldstelle damit vorbei am Bürgerbüro im rechten Flur in den Räumen C0.11 und C0.12 des Erdgeschosses zu finden. Der Weg verkürzt sich damit und die Räume müssen nicht mehr mittels Treppe oder Fahrstuhl erreicht werden.
Antragsformulare erhalten Sie auch im Bürgerservice der Stadt Lübbenau/Spreewald.
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Wohngeldrechner
Wichtige Hinweise zum Antragsverfahren:
Voraussetzung
Antragsberechtigt sind:
Nachweise
Verfahrensablauf
Fristen
Wichtige Hinweise
Rechtsgrundlagen