Vermietung von Garagen
Die Stadt Lübbenau/Spreewald verfügt über eine Vielzahl von Garagen in einzelnen Komplexen. Bürger, die eine Garage mieten oder abgeben möchten, erhalten nähere Informationen bei der Stadt Lübbenau/Spreewald. Auf den Bildern finden Sie die Orte, an denen sich die Garagen befinden.
Formulare:
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Kaufmännisches Gebäudemanagement
Zimmer B 2.32
Telefon (03542) 85-459
Fax (03542) 85-502
Stadt Lübbenau/Spreewald
Kaufmännisches Gebäudemanagement
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald
Widerrechtliche Nutzung von Garagen bzw. ungültige Untermietverträge
Immer wieder geben Garagennutzer ihre Garagen an neue Nutzer ab, ohne die Stadt Lübbenau/Spreewald als Grundstückseigentümer und als Eigentümer der Aufbauten vorher oder grundsätzlich zu informieren. Teilweise kommt es sogar zu "vermeintlichen Verkäufen" von Garagen, obwohl hierfür keine gesetzliche Grundlage besteht.
Die Garagen befinden sich auf städtischen Grundstücken, deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Sinngemäß bedeutet es, dass "Käufer von Garagen" kein Eigentum erwerben können, obwohl sie möglicherweise einen Kaufpreis entrichtet haben. Die Garage ist wesentlicher Bestandteil des Grundstückes geworden, welches in das Eigentum der Stadt Lübbenau/Spreewald übergegangen ist. Die Stadt Lübbenau/Spreewald schließt deshalb mit allen Garagennutzern Garagenmietverträge ab. In diesen Verträgen wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertragsgegenstand nur für private Zwecke genutzt werden darf, das schließt grundsätzlich eine Untervermietung der Garage aus. Zweckentfremdete Nutzungen haben eine außerordentliche Kündigung zur Folge.
Sollten Sie Garagennutzer auf Grund eines Untervermietvertrages sein, dem die Stadt Lübbenau/Spreewald nicht schriftlich zugestimmt hat, so melden Sie sich bitte umgehend bei der Stadt im Bereich Grundstücks- und Gebäudemanagement um die Angelegenheit möglichst einvernehmlich klären zu können.
Neue Mietverträge für Garagenbesitzer ab 2024
Die Stadt Lübbenau/Spreewald beabsichtigt, das Vertragsverhältnis hinsichtlich der Vermietung von Garagen in der Stadt Lübbenau/Spreewald künftig zu vereinheitlichen. Über die Jahrzehnte hinweg haben sich verschiedene Miet- und Pachtmodelle entwickelt, die die Betreuung und Instandhaltung der Garagen erschweren. Auch die rechtlichen Anforderungen (zum Beispiel durch die Einführung der Umsatzsteuerpflicht sowie Grundsteuerreform) haben sich mittlerweile verändert. Um auch in Zukunft einen nachhaltigen und wirtschaftlichen Betrieb abzusichern wird die Vereinheitlichung der Mietverträge nun angestrebt.
In diesem Zusammenhang werden die Garagenflächen samt Garagen ab dem 1. Januar 2023 in den Eigenbetrieb „Lübbenauer Immobilienverwaltung“ übertragen. Einen entsprechenden Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung am 24. April 2022 gefasst. Dies bietet den Vorteil, dass die Immobilien nachhaltiger bewirtschaftet werden können. Zudem hat die Stadt so perspektivisch Planungssicherheit bei möglichen Investitionen im Garagenbereich.
Gleichzeitig muss die Stadt Lübbenau/Spreewald ab dem 1. Januar 2023 Umsatzsteuer mit einem aktuellen Steuersatz i.H.v. 19 Prozent auf Miet-/ und Pachteinnahmen einschließlich Nebenkosten an das Finanzamt entrichten. Um den Garagennutzer/innen kurzfristig keine Mehrkosten zumuten zu müssen, trägt die Stadt Lübbenau/Spreewald die Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen für das Jahr 2023 komplett selbst. Für die Garagennutzer/innen entstehen damit für das kommende Jahr keine Veränderungen der Kosten.
Um die notwendigen vertragsrechtlichen Anpassungen vornehmen zu können, ist es allerdings unumgänglich, die bislang bestehenden Verträge zu beenden. Die entsprechenden Kündigungen der Mietverträge haben die Garagennutzer/innen im November erhalten.
Zeitgleich haben die Nutzer/innen allerdings die Möglichkeit, Neuverträge mit den angepassten Vertragsbestimmungen abzuschließen. Wichtig: Die bestehenden Mietverträge enden erst zum 31. Dezember 2023! Somit verbleibt den Garagennutzer/innen im kommenden Jahr genügend Zeit, über den möglichen Neuabschluss von Mietverträgen nachzudenken. Derzeitige Garagennutzer/innen haben dabei die Möglichkeit, nach Rücksprache und Abschluss eines neuen Mietvertrages die bisherige Garage weiter zu nutzen. Ein Umzug an einen anderen Standort ist damit nicht erforderlich.
Übersicht Abstufungsplan und Musterverträge
Der Abstufungsplan für die Garagenmiete schlüsselt detailliert auf, welche Mieten und Instandhaltungsmaßnamen für die jeweiligen Garagenstandorte festgelegt sind. Der Mustervertrag 1 (mit Instandhaltung) ist für die Abstufungen 1 sowie 1.1 gültig, bei denen Instandhaltungsmaßnahmen am Dach sowie der Dachrinne vorgesehen sind. Mustervertrag 2 (ohne Instandhaltung) ist dementsprechend für Garagen der Abstufung 2 sowie 2.1 gültig.
- Musteranschreiben Kündigung
- Abstufungsplan für die Garagenmiete ab 2024
- Abstufungsplan in Kurzform
- Mustervertrag 1 (mit Instandhaltung)
- Mustervertrag 2 (ohne Instandhaltung)