Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Lübbenau/Spreewald
§ 1 Geltungsbereich
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung umfasst den Geltungsbereich der Stadt Lübbenau/Spreewald mit den Ortsteilen Bischdorf, Boblitz, Groß Beuchow mit dem Gemeindeteil Klein Beuchow, Groß Klessow mit dem Gemeindeteil Klein Klessow, Groß Lübbenau, Hindenberg, Kittlitz mit den Gemeindeteilen Lichtenau, Eisdorf und Schönfeld, Klein Radden mit dem Gemeindeteil Groß Radden, Krimnitz, Lehde, Leipe, Ragow und Zerkwitz.
§ 2 Zweckbestimmung
Zweck dieser ordnungsbehördlichen Verordnung ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in Anlagen der Stadt Lübbenau/Spreewald.
Vollständiges Dokument zum Download:
Den vollständigen Inhalt der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Lübbenau/Spreewald finden Sie hier als PDF-Dokument zum Download.
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Kommunaler Ordnungsdienst
Telefon (03542) 85-170, (03542) 85-171, (03542) 85-172, und (03542) 85-173
Fax (03542) 85-500
Stadt Lübbenau/Spreewald
Kommunaler Ordnungsdienst
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald