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Beantragung von Ausweisdokumenten

Personalausweis

 

Mitzubringen sind:
  • aktuelles Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass)

  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)

  • der/die Ausweisbewerbende muss persönlich anwesend sein

 

Der/Die Ausweisbewerbende muss mindestens 16 Jahre alt sein, um den Antrag selbst stellen zu können. Andernfalls ist die Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter erforderlich (ggf. ist ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts vorzulegen). Bei der Antragstellung muss zusammen mit dem/der Ausweisbewerbenden mindestens ein gesetzlicher Vertreter persönlich vor Ort sein. Eine Vollmacht für eine andere Person ist nicht möglich.

 

Gültigkeit:
bis zum 24. Lebensjahr:6 Jahre                                                                                                                                                                      
ab dem 24. Lebensjahr:10 Jahre
vorläufiger Personalausweis:3 Monate

 

Gebühren:
Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr:22,80 €                                                                                                                                                         
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr:37,00 €
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

 

Die Gebühr ist bei Antragstellung bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.

 

Bearbeitungsdauer:
Personalausweis:    circa 2 - 3 Wochen                                                                                                                                                              
Vorläufiger Personalausweis:sofort

Reisepass

 

Mitzubringen sind:
  • aktuelles Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass)

  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)

  • der/die Passbewerbende muss persönlich anwesend sein

 

Der/Die Passbewerbende muss mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag selbst stellen zu können. Andernfalls ist die Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter erforderlich (ggf. ist ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts vorzulegen). Bei der Antragstellung muss zusammen mit dem/der Passbewerbenden mindestens ein gesetzlicher Vertreter persönlich vor Ort sein. Eine Vollmacht für eine andere Person ist nicht möglich.

 

Gültigkeit:
bis zum 24. Lebensjahr:               6 Jahre                                                                                                                     
ab dem 24. Lebensjahr:10 Jahre

 

Gebühren:
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr:  37,50 €                                                                                                                                 
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 €
Expresspass bis zum 24. Lebensjahr:69,50 €
Expresspass ab dem 24. Lebensjahr: 102,00 €

Die Gebühr ist bei Antragstellung bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.

 

Bearbeitungsdauer:
Reisepass:                                    circa 8 - 12 Wochen                                                                                                              
Expresspass: innerhalb von drei Werktagen bei Bestellung bis 12:00 Uhr

Hinweis:

Die Personalausweis- und/oder Reisepass-Statusabfrage gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Sie Ihr beantragtes Dokument abholen können. Zur Statusabfrage wird die Nummer des beantragten Dokumentes benötigt.

 

Die Abholung erfolgt in der Regel höchstpersönlich. Soll Ihr Dokument von einer anderen Person abgeholt werden, sollte dieses schon bei Antragstellung angegeben werden.


Rechtsgrundlagen:

PAuswG - Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

PaßG - Paßgesetz


Verlust von Ausweisdokumenten

Sollten Sie Ihr Ausweisdokument verloren haben oder es gestohlen worden sein, ist beim Bürgerbüro Lübbenau/Spreewald unverzüglich eine Verlusterklärung abzugeben. Erst dann können Sie ein neues Dokument beantragen.

 

Verlorene oder gestohlene Dokumente werden durch das Bürgerbüro der Polizei gemeldet und befinden sich bis zur Wiederauffindung in einer weltweit geführten Interpol-Datenbank als in Fahndung gestellt und führen somit bei einer unberechtigten Benutzung zur Beschlagnahmung des Dokuments.

 

Wir bieten Ihnen einen Online-Service zur Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises an.  

 

Gebühren:
  • Es werden keine Gebühren erhoben.


Befreiung von der Ausweispflicht

Personalausweispflicht besteht grundsätzlich für deutsche Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr, sofern sie nicht bereits im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

 

In besonderen Fällen kann eine Person von der Ausweispflicht befreit werden. die Voraussetzungen regelt § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz.

 

Demnach können Personen von der Ausweispflicht befreit werden,

 

  • für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,

  • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder

  • die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können.

 

Der Antrag zur Befreiung der Ausweispflicht kann durch die Person selbst oder durch eine betreuende bzw. bevollmächtigte Person gestellt werden, wenn der Personalausweis abgelaufen und somit ungültig ist. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann per Post oder E-Mail () an das Bürgerbüro übermittelt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

 

Nach Prüfung des Antrages wird die Befreiung von der Ausweispflicht schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung kann zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis zur Vorlage bei Banken und Behörden verwendet werden. Eine Auslandsreise ist mit dieser Bestätigung nicht möglich.

 

Sollte die Beantragung eines Personalausweises für Sie in Zukunft wieder möglich sein, kann die Befreiung jederzeit rückgängig gemacht werden. Die Ausstellung einer Bescheinigung für die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

 

Mit dem Antrag müssen weitere Unterlagen, welche im Antragsformular aufgelistet sind, vorgelegt werden. 

 

Gebühren:
  • Es werden keine Gebühren erhoben.

     


Rechtsgrundlagen:

§ 1 Absatz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 2 PAuswG - Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis


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