Kolosseum in der Neustadt, Foto: Peter Becker | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteSchloss Lübbenau, Foto: Peter Becker | zur StartseiteBannerbildAufnahme des Spielplatzes "Spreewaldreich", Foto: Peter Becker | zur Startseite
 

Kurbeitrag

Grundlage hierfür ist die Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages.

 

Die Stadt Lübbenau/Spreewald ist ein "staatlich anerkannter Erholungsort". Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung touristischer Einrichtungen und Anlagen sowie für das gesamte Stadtgebiet, inklusive der Orts- und Gemeindeteile, wird ein Kurbeitrag erhoben. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und darf nur zweckgebunden, ohne die Absicht einer Gewinnerzielung, verwendet werden.

 

Im Gegensatz zum Tourismusbeitrag wird der Kurbeitrag nicht von gewerblichen Betrieben und Einzelunternehmen, sondern vom Gast erhoben.

 

Satzungen/Formulare/Wichtige Dokumente

 

Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald


 

Wichtige Hinweise zum Kurbeitrag

Kurbeitragspflichtige Personen sind:

beitragsbefreite Personen sind:

Höhe des Kurbeitrages:

Kurkarte (GästeCard):

Abrechnung des Kurbeitrages:

Kostenerstattung:

Datenschutzhinweise:


 

Veranstaltungen in Lübbenau/Spreewald

Wort- und Bildmarke "Lübbenau - Top of Spreewald"

 

 

Kultursommer

Wichtige Links auf einen Blick

Öffnungszeiten
Mo:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Di:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mi:

Termin nach Vereinbarung

Do:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Fr:

Termin nach Vereinbarung

 

Kontakt
Bürgerbüro  
Telefon: 03542 85-0
Telefax: 03542 85-500
E-Mail:

 

 

 

Logo Sport- und Kulturstiftung

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Qualitätsstadt Lübbenau/Spreewald

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